Elternberatung

VERPFLICHTENDE ELTERNBERATUNG §107 Abs. 3 Z 1 Außerstreitgesetz

§107 Abs. 3 Z 1 Außerstreitsgesetz

Nach der gesetzlichen Bestimmung des § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG ist die gerichtliche Anordnung einer Elternberatung in Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte dann indiziert, wenn es gilt, das Kindeswohl zu sichern. Ziel der Elternberatung ist daher primär die Sicherung des Kindeswohls, die Entlastung und Unterstützung der Kinder in den bestehenden Familiensystemen zu erreichen und eine Verbesserung der aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Kinder zu schaffen.

ABLAUF DER BERATUNG

Die Beratung wird vom Gericht angeordnet. Das Beratung kann in Einzel- oder Zweiersetting durchgeführt werden. Das Stundenausmaß und die zeitliche Dauer (mehrere Monate) werden vom Gericht vorgegeben.

Die TeilnehmerInnen erhalten zu Beginn und am Ende der Beratung die notwendigen Bestätigungen für das Gericht.

AUSZUG AUS DEM APPELL EINES ERWACHSENEN SCHEIDUNGSKINDES

Liebe Eltern, liebe Erwachsene, wenn ihr negative Langzeitfolgen von Trennung und Scheidung vermeiden wollt, dann bedenkt bitte:

Wir Kinder – egal in welchem Alter – können nicht allein sein und wollen auch nicht allein sein. Selbst als Jugendliche brauchen wir Eure Liebe, Euer Interesse an uns und Gespräche auf Augenhöhe mit Euch.

Wir lieben beide Eltern. Auch wenn ihr getrennt seid, brauchen wir Eure Ermutigung, dass wir dies dürfen. Also schlägt keinen Graben durch unsere Welt. Selbst wenn wir mal Probleme mit einem Elternteil haben, werdet nicht zu Lästerkomplizen, sondern versucht uns zu verstehen und zu vermitteln.

Verhelft uns zu einem positiven Bild unserer Kindheit. Denn bei allen Schwierigkeiten und Problemen sind es doch die glücklichen Erinnerungen, die uns als Erwachsenen Mut machen, die Herausforderungen unseres Lebens zu meistern.

aus: Remo H. Largo und Monika Czernin „Glückliche Scheidungskinder“, Piper Verlag 2014

IN DEN BERATUNGSANGEBOTEN WERDEN FOLGENDE INHALTE THEMATISIERT

Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Trennung stehen im Mittelpunkt der Beratung.

Die Rechte der Kinder auf Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, auf Berücksichtigung ihrer Meinung, sowie auf verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen und die damit verbundenen Konsequenzen für die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder sollen verdeutlicht werden.

Die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern werden angesprochen und thematisiert. Eltern werden auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder aufmerksam gemacht. Es wird auf die Chancen hingewiesen, die aus einer Trennung erwachsen können – etwa das Aufwachsen in weniger konfliktbehafteter Atmosphäre.