Scheidungsberatung

VERPFLICHTENDE ELTERNBERATUNG VOR EINVERNEHMLICHER  SCHEIDUNG (§95)

§95, Abs 1a, Außerstreitgesetz

Möchten sich Eltern minderjähriger Kinder einvernehmlich scheiden lassen. so sind sie seit 1. Februar 2013 verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren. Eltern erhalten Informationen, Anregungen und Tipps wie sie ihr Kind in dieser Zeit bestmöglich unterstützen können.

ABLAUF DER BERATUNG

Die Beratung kann als Einzel-, Paar- oder Gruppenberatung in Anspruch genommen werden. Als zeitliche Struktur werden für Einzel – und Paarberatungen mindestens ein bis zwei Stunden empfohlen, Gruppenberatungen sollten zwei bis drei Stunden dauern. Die Kosten der Beratung variieren je nach vereinbartem Setting.

Die TeilnehmerInnen erhalten am Ende der Beratung die erforderliche Bestätigung für das Gericht. Ohne einen dementsprechenden Nachweis ist eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich.

AUSZUG AUS DEM APPELL EINES ERWACHSENEN SCHEIDUNGSKINDES

Liebe Eltern, liebe Erwachsene, wenn ihr negative Langzeitfolgen von Trennung und Scheidung vermeiden wollt, dann bedenkt bitte:

Wir Kinder – egal in welchem Alter – können nicht allein sein und wollen auch nicht allein sein. Selbst als Jugendliche brauchen wir Eure Liebe, Euer Interesse an uns und Gespräche auf Augenhöhe mit Euch.

Wir lieben beide Eltern. Auch wenn ihr getrennt seid, brauchen wir Eure Ermutigung, dass wir dies dürfen. Also schlägt keinen Graben durch unsere Welt. Selbst wenn wir mal Probleme mit einem Elternteil haben, werdet nicht zu Lästerkomplizen, sondern versucht uns zu verstehen und zu vermitteln.

Verhelft uns zu einem positiven Bild unserer Kindheit. Denn bei allen Schwierigkeiten und Problemen sind es doch die glücklichen Erinnerungen, die uns als Erwachsenen Mut machen, die Herausforderungen unseres Lebens zu meistern.

aus: Remo H. Largo und Monika Czernin „Glückliche Scheidungskinder“, Piper Verlag 2014

IN DEN BERATUNGSANGEBOTEN WERDEN FOLGENDE INHALTE THEMATISIERT

Das Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und Reaktionen im Zusammenhang mit der elterlichen Trennung stehen im Mittelpunkt der Beratung.

Die Rechte der Kinder auf Fürsorge, Geborgenheit und den Schutz der körperlichen und seelischen Integrität, auf Berücksichtigung ihrer Meinung, sowie auf verlässliche Kontakte zu beiden Elternteilen und die damit verbundenen Konsequenzen für die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen Lebenssituation der Kinder sollen verdeutlicht werden.

Die emotionalen Herausforderungen und Konflikte von Eltern werden angesprochen und thematisiert. Eltern werden auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder aufmerksam gemacht. Es wird auf die Chancen hingewiesen, die aus einer Trennung erwachsen können – etwa das Aufwachsen in weniger konfliktbehafteter Atmosphäre.