Verschwiegenheitspflicht
Alle PsychotherapeutInnen sowie Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet.
(§15 Psychotherapiegesetz)
In Österreich ist die Ausübung der Psychotherapie seit 1991 gesetzlich geregelt.
Hier der Link:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620&ShowPrintPreview=True
Therapievereinbarung
Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten, beginnend mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Die Häufigkeit und Gesamtdauer der Therapiesitzungen hängt von Ihrer Problemstellung ab und wird individuell vereinbart. Es ist sinnvoll das Beenden einer Therapie mit der Therapeutin zu planen und zu besprechen.
Die Abrechnung erfolgt über Honorarnoten. Termine müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden (per Telefon, E-Mail oder SMS), ansonsten wird das volle Honorar verrechnet.
Privatkontakte und Psychotherapie schließen einander aus.
Sie haben das Recht auf freie PsychotherapeutInnenwahl.